Mit dem am 8. September 2022 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske gilt für Patient*innen, Besucher*innen und sonstige Externe. Für die Praxisinhaber*innen und Mitarbeitenden ergibt sich die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske aus dem Hygienekonzept der Praxis.

In Ausnahmenfällen kann die Behandlung auch ohne Maske durchgeführt werden, sofern das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Diese Entscheidung können Psychotherapeut*innen für jeden Einzelfall selbst treffen.